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EEG-Novelle zur Photovoltaik-Förderung

Wirtschaftlichkeit in Gefahr

Unbeeindruckt vom kollektiven Aufschrei der Branche hat das Kabinett im Dezember den von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eingebrachten „Entwurf zur Neuregelung des Rechts für Erneuerbare Energien“ (EEG Novelle) beschlossen. Dieser Entwurf, auf den sich Umwelt- und Wirtschaftsministerium nach einigem Ringen geeinigt haben, sieht vor, die Förderung für Solaranlagen über die Einspeisetarife zurückzufahren: real um bis zu 9,2 %. Energieformen wie Windkraft oder Biomasse dagegen sollen nach diesem Entwurf künftig deutlich stärker gefördert werden. Dach und Freifläche künftig gleichgestellt Hintergrund der Novellierung: Die Fördersätze für Sonnenstrom sollen an die veränderten Marktgegebenheiten angepasst werden, um eine Verzerrung des Wettbewerbs – vor allem aber eine übermäßige finanzielle Belastung der Stromverbraucher – zu verhindern. In der Begründung des Umweltministeriums heißt es hierzu im Wortlaut: „Unterstützt durch Forschungs- und Entwicklungsprogramme konnten unerwartet hohe Produktionsfortschritte erzielt […] und die Herstellungskosten für Photovoltaikanlagen erheblich gesenkt werden. Daher wird die Degression für neue Anlagen ab 2009 angehoben.“ Eine Maßnahme, die so ausdrücklich im EEG angelegt sei, wie Thomas Hagbeck, Pressereferent im Bundesumweltministerium, auf Nachfrage unterstreicht. Anders als bisher wird bei den Degressionssätzen künftig nicht mehr zwischen Aufdachanlagen und Freiflächenanlagen unterschieden. Bislang galten für diese Anlagentypen unterschiedliche Degressionssätze von 5 % (Aufdachanlagen) und ...

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