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Richtlinie 

Holzhackschnitzel sicher lagern

Der Entwurf der Richtlinie VDI 3464 Blatt 2 „Emissionsminderung - Lagerung und Umschlag von Holzhackschnitzeln für die energetische Nutzung im privaten und gewerblichen Bereich – Anforderungen unter Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“ beschreibt Anforderungen an die sichere Lagerung und Aufbereitung von Holzhackschnitzeln. Bei ihrer Lagerung, ihrer Aufbereitung und ihrem Umschlag können Gefahren für Menschen und Umwelt entstehen. Durch die Aktivität von Mikroorganismen im Holz kann sich zum Beispiel ein Haufen Hackschnitzel so stark erwärmen, dass er sich selbst entzündet. Die VDI 3464 Blatt 2 beschreibt die Gefahren und die Gegenmaßnahmen. Ihre Anforderungen gelten ausschließlich für Lagerstätten mit einem Fassungsvermögen von maximal 2000 t atro und für Holzhackschnitzel aus weitestgehend naturbelassenen Rohstoffen. Sie gilt nicht für Holzpellets. jb