Es gibt immer mehr Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen. Damit sie fahren können, müssen sie geladen werden – entweder an öffentlichen Stromtanksäulen oder zuhause, an der eigenen Wallbox. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kann sich inzwischen auf ein gesetzliches Anrecht für eine Lademöglichkeit berufen, insofern zugehörige KFZ-Stellflächen verfügbar sind. Ohne bauliche Veränderungen wird eine Ladeeinrichtung in der Tiefgarage oder auf einem zur Liegenschaft gehörenden Außenparkfläche jedoch nicht installiert werden können. Weshalb die Wohnungseigentümergesellschaft darüber entscheiden muss. Zu den sich ergebenden Fragestellungen hat das IGT Institut für Gebäudetechnologie einen knappen und informativen G Leitfaden mit dem dafür umso längeren und sperrigen Titel „Besonderheiten der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in der Wohnungseigentümergemeinschaft“ erarbeitet. Er beschreibt unter anderem die rechtliche Situation, erklärt Ladebetriebsarten und Steckertypen und hilft bei der Bedarfsermittlung. Außerdem erläutert er das Lastmanagement, den technischen Betrieb einer Lademöglichkeit mit Nutzerverwaltung und Abrechnung sowie den Brand- und Versicherungsschutz. jb
Leitfaden
E-Auto im Mehrfamilienhaus laden
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