Wenn Solarstrom vom Hausdach nebenan oder Windenergie aus dem nahegelegenen Park kommt, dann nennt man das Energy Sharing. Es ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort. Die Deutsche Energie-Agentur stellt in ihrem Bericht Energy Sharing in Deutschland dar, welche Modelle es grundsätzlich gibt und welche im jetzigen Rechtsrahmen möglich sind. Dazu gehört das Modell unter Mitwirkung etablierter Marktakteure. Insbesondere für neue Akteure ist die Umsetzung von Energy Sharing Communities (ESC) aber aufgrund der energiewirtschaftlichen Regularien mit hohen Hürden verbunden. Denn die Teilnehmenden gelten als Stromlieferanten und müssen entsprechende Pflichten erfüllen. Auf europäischer Ebene hat die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie die Lieferantenpflichten vereinfacht. Welche Erleichterungen es in Deutschland geben sollte, skizzieren anhand verschiedener Modelle das Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung und B.A.U.M. Consult. Sie machen deutlich, dass es neben einem klaren Rechtsrahmen einen geregelten Umgang mit den Daten und eine sichere digitale Infrastruktur für Energy Sharing braucht. Das können intelligente Messsysteme wie Smart Meter bieten. jb
Bericht
Wenn der Nachbar den Strom liefert

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