Seit 1. Januar 2024 müssen Batteriespeicher, Klimageräte, nicht öffentliche Wallboxen und Wärmepumpen mit einer Bezugsleistung über 4,2 kW aus dem Netz steuerbar sein. Damit will der Gesetzgeber eine Überlastung des Stromnetzes durch den Zubau von Ladeeinrichtungen, elektrischen Heizgeräten und Stromspeichern verhindern. Die Regelungen finden sich in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Doch in der Praxis ergeben sich einige Fragen dazu. Die soll eine Anwendungshilfe des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke beantworten. So müssen Elektrobetriebe und deren Kund:innen, wenn sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung installieren, bereits jetzt die notwendigen Voraussetzungen für das netzorientierte Steuern schaffen, während die Netzbetreiber sich für die Umsetzung bis Ende 2028 Zeit lassen können. Antworten finden sich auch auf die Frage, inwieweit bereits bestehende Energiemanagementsysteme eingebunden werden können, was bei der Installation mehrerer Geräte geschieht und was passiert, wenn ein neues und ein altes Gerät kombiniert werden. Darüber hinaus enthält die Anwendungshilfe eine Übersicht über Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten und eine beispielhafte Kostenrechnung. jb
Anwendungshilfe
Steuerbare Verbrauchseinrichtung richtig steuern lassen

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