Mit Beginn der Energiepreiskrise 2022 wurde in vielen Kommunen ein Hebel umgelegt. War das Thema Energieeinsparung vorher ein Handlungsfeld von wenigen Enthu-siasten, entwickelte sich die Etablierung eines Energiemanagements mittlerweile zu einer Art freiwilliger Pflichtaufgabe. Ziel der Entscheidungsträger ist meist nicht die reine Verbrauchsreduktion oder eine Einsparung von CO2-Emissionen. Es geht vornehmlich um den kommunalen Haushalt und finanzielle Mittel. Durch die teils deutlich gestiegenen Energiepreise ist jede Gemeinde, jede Stadt oder auch jeder Landkreis quasi gezwungen, konkrete Kosteneinsparungen zu realisieren. Und das geht relativ einfach durch die Reduktion des Energieverbrauchs. Haupthandlungsfeld sind dabei die kommunalen Gebäude und die Straßenbeleuchtung, da diese einen Großteil der jährlichen Betriebs- und Energiekosten ausmachen.
Neben den Kostenzwängen gibt es eine Vielzahl von verschärften Regelungen und Gesetzen. Genannt seien hier beispielsweise das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), aber auch aktuelle Anforderungen über die EU-Produktverordnung für Lichtquellen und Betriebsgeräte. Die Erfassung der Energieverbräuche, die Etablierung eines Energiemanagements und eine jährliche Sanierungsrate gewinnen Relevanz.
Es herrscht also eine völlig neue Dynamik, und viele Kommunen beginnen sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es lohnt sich einen Blick auf Beispiele der praktischen Umsetzung, bisherige Erfahrungen und Handlungsfelder für Energieberater zu werfen.
Energiemanagement: Das machen wir doch schon längst!?
Was unter einem kommunalen Energiemanagement zu verstehen ist, wird oft unterschiedlich ausgelegt. Für den E ...
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