Obschon das Einsparpotenzial riesig ist, kommt die kontrollierte Wohnungslüftung im Gebäudebestand bis heute nicht so recht in Gang. Das mag an der Unkenntnis liegen, welche gewichtige Rolle die Abwärmeverluste bei einer unkontrollierbaren Fensterlüftung einnehmen. Selbst wenn Altbauten alle Forderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, können – verschiedenen Studien zufolge – die Lüftungswärmeverluste bis zu 50 Prozent betragen.
Diese Zahl faktisch zu belegen und sie objektweise in der Beratung vorab einzugrenzen, ist für Energieberaterinnen und Planer schwierig. Abhilfe beziehungsweise mehr Einsicht beim Kunden kann hier eine direkt mit dem Kennwert von Wärmepumpen vergleichbare äquivalente Leistungszahl der Wärmerückgewinnung von zentralen oder dezentralen Lüftungsanlagen schaffen. Im Fall typischer Altbauwohnungen in Mehrgeschossbauten läge dieser COP-Wert zwischen elf und 25, die Leistungszahl von Wärmepumpen hingegen nur bei etwa drei bis sechs [1]. Hinzu kommt, dass eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) ihre höchsten äquivalenten Leistungszahlen bei sehr niedrigen Außentemperaturen erreicht, also genau dann, wenn die Leistungszahlen der Luft/Wasser-Wärmepumpen in den Keller gehen.
Somit ist leicht zu verstehen, dass eine Lüftungsanlage mit WRG ein ideales gebäudetechnisches Komplementärsystem zu Wärmepumpen darstellt, das zudem insbesondere in der dunklen und windarmen Winterzeit („Dunkelflaute“) das Stromnetz zu entlasten versteht. Hochgerechnet auf die gesamte Wohnfläche in Deutschland ergäbe sich demnach eine Reduzierung der Netzbelastung um vier bis 9,8 Gigawatt in der Dunkelflaute, wenn nur die Hälfte aller Wohnungen eine WRG beim Thema Lüftung aufwiese. ...
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