Zu Zeiten der Corona-Pandemie war die Nachfrage nach Tiny Houses bekanntermaßen besonders groß, doch auch derzeit findet diese Wohnform regen Anklang. Es gibt eine lebendige Fanszene, die sich fleißig über Youtube-Videos und in den sozialen Medien austauscht. Fertighaushersteller, die schon länger unter Umsatzeinbußen leiden, bieten vermehrt kleine Formate an. Der Tiny House Verband, mit Sitz in Karls-ruhe, konnte sich auch 2024 über eine erfolgreiche, gut besuchte Branchenmesse freuen, die „New Housing“. Er hat jüngst eine „Flächenbörse“ initiiert, auf der man online nach Grundstücken beziehungsweise Stellplätzen suchen kann.
Bundesweit finden sich Tiny-House-Siedlungen, dazu haben etliche Kommunen Baugebiete für die kleinen Häuser ausgewiesen oder planen es zumindest, wobei sie häufig auf Wünsche und Anregungen von Seiten der Bürger:innen reagieren [1]. Der Behörden-Spiegel, eine Zeitung für den öffentlichen Dienst, beschreibt in seiner Aprilausgabe das Tiny House als Wohnform mit steigendem Beliebtheitswert, zumal bei älteren Menschen [2].
Das Gebäudeenergiegesetz ist zu beachten
Der Begriff „Tiny House“ stammt aus den USA. Als tiny, also winzig, gelten dort Häuschen mit nicht mehr als 37 Quadratmetern. In Deutschland wird darunter in der Regel eine vollwertige, freistehende Wohneinheit mit Sanitärbereich und Küche verstanden, die nicht mehr als 50 Quadratmeter Wohnfläche umfasst. Von Bedeutung ist diese Grenze, da gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erst ab dieser Größe ein Energieausweis zu erstellen ist. Ein Effizienznachweis muss erbracht werden, sofern das Gebäude länger als vier Monate im Jahr bewohnt werden soll. Ein klassisches, mobiles Minihaus darf lediglich 2 ...
Abo-Inhalt
Energiebilanz Tiny House
Scheinbar bescheiden
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.
Der Gebäude-Energieberater Newsletter:
Jetzt kostenlos anmelden:
Bei Anmeldung zum GEB-Newsletter bin ich damit einverstanden, über interessante Verlags- und Online-Angebote der Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG informiert zu werden. Diese Einwilligung kann ich widerrufen und ein Abmeldung ist jederzeit möglich. Informationen zum Umgang mit Daten finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.