Herr Händel, in welchen Fällen benötigt ein Wohngebäude eine Lüftung?
Eine Lüftung braucht es immer. Ein Gebäude ohne ist nicht bewohnbar. Das bedeutet, in jeder Art von Wohngebäude ist eine Lüftung sicherzustellen, entweder über eine Fensterfalzlüftung mindestens die Feuchteschutzlüftung plus Fenster öffnen oder besser über eine Lüftungsanlage.
Konkret wird die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme durch die DIN 1946-6 dargestellt. Sie sagt, wenn nicht zumindest die Feuchteschutzlüftung nutzerunabhängig erbracht wird, dann ist eine ergänzende lüftungstechnische Maßnahme notwendig. Ich möchte aber klarstellen: Das heißt nicht automatisch, dass die Feuchteschutzlüftung eine für Menschen ausreichende Lüftung bedeutet.
Sondern?
Wenn die Feuchteschutzlüftung nutzerunabhängig sichergestellt ist, entweder durch eine Fensterfalzlüftung oder weil das Gebäude undicht ist, dann muss der Nutzer die Fenster öffnen, um die Lüftung für sich sicherzustellen.
Die Gebäude werden immer luftdichter gebaut, um Wärmeverluste zu vermeiden. Heißt das, Neubauten benötigen auf jeden Fall eine Lüftungsanlage?
Genau errechnen lässt sich das mit den Methoden des Lüftungskonzepts der DIN 1946-6. Betrachtet man den Neubau, lässt sich sagen, dass bei den meisten Wohnungen eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig wird, um zumindest den Feuchteschutz automatisch sicherzustellen. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: Wer heute ohne eine ventilatorgestützte Lüftungsanlage baut, baut nicht zukunftssicher. Schon alleine wegen der unnötigen Wärmeverluste bei Fensterlüftung.
Für welche Situationen bietet sich eine zentrale Wohnungslüftung an und für welche eine dezentrale Lösung?
Wi ...
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