Die Novellierung der EnEV zum 1. Oktober 2009 machte vorrangig die Änderung der Bekanntmachungen erforderlich. In diesem Zusammenhang flossen auch Anpassungen aus den bis dahin zweijährigen Erfahrungen mit der Anwendung dieser Regeln ein. Darüber hinaus fand ein inhaltlicher Abgleich mit den korrespondierenden Verordnungen (EnEV, HeizKostenV) statt, um parallele Regelungen zu vermeiden.
Im Nachfolgenden werden die wesentlichen Änderungen für den Wohngebäudebestand zusammengefasst.
Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand
Der Anwendungsbereich dieser Regeln wurde erweitert, sodass sie auch bei Berechnungen nach DIN V 18599 angewendet werden können. Voraussetzung für die Anwendung der Bekanntmachung ist jedoch weiterhin, dass entweder Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt werden sollen oder energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und daher gesicherte Erfahrungswerte verwendet werden sollen.
Geometrische Vereinfachungen
Die zulässigen Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß wurden erweitert und vereinfacht. So sind grundsätzlich keine Korrekturen für den Rechengang mehr erforderlich, d. h. es ist kein Zuschlag mehr auf den Transmissionswärmeverlust oder eine Volumenerhöhung zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde die Liste um vier Anwendungsfälle erweitert, jedoch der Anwendungsfall „Dachgauben“ gestrichen. Eine Gegenüberstellung der Vereinfachungen ist in Abb. 1 dargestellt. Zusätzlich wird nun explizit der Einsatz fotometr ...
Praxiswissen zur EnEV 2009: Bekanntmachungen (Teil 1)