Dass sie das Potenzial zum Dauerbrenner besitzt, konnte anfangs kaum jemand vermuten – die Rede ist von der F-Gase-Verordnung. Schon lange, bevor sie am 1. Januar 2015 in Kraft trat, beschäftigte sie die Branche. Mehr als zwei Jahre später sorgt sie noch immer für Zündstoff, und das längst nicht nur beim Klima- und Kälteanlagenbauer, sondern auch im SHK-Fachhandwerk, bei Fachplanern, Architekten und Investoren. Ein Grund ist die Verunsicherung – getrieben durch eine oftmals kontroverse Berichterstattung in zahlreichen, auch populärwissenschaftlichen Medien.
Die Zweifel über folgenreiche Entscheidungen beim Einsatz von Heiz- und Kühlanlagen sind leicht nachvollziehbar: Was ist, wenn in wenigen Jahren das jetzt bevorzugte Kältemittel nicht mehr erhältlich ist und neue Investitionen notwendig werden? Dieser Unsicherheit in tagtäglichen Entscheidungen sollen die folgenden Informationen entgegenwirken.
Hintergrund der F-Gas-Verordnung
Die neue F-Gase-Verordnung [1] ist ein Beitrag, um die Treibhausgasemissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Sie gilt unabhängig von der eingesetzten Technologie – für Kälte- oder Brandschutzanlagen ebenso wie für Kühlschränke und Klimaanlagen, in denen F-Gase verwendet werden. Auch Wärmepumpen fallen unter die Verordnung, soweit sie „ortsfest“ eingebaut sind. Ob es sich um Monoblock- oder Splitgeräte handelt, ist dabei unerheblich.
Das Ziel, die jährlichen Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) bis 2030 auf 35 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent zu halbieren, soll mithilfe von d ...