Eines der Ergebnisse der Klausurtagung des Bundeskabinetts im August 2007 waren die Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) [1], das am 5. Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zu den etwa 30 Punkten gehörten die Einführung des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes, die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) oder auch die Fortschreibung des KfW-CO2-Minderungsprogramms. Letzteres hat sich in den heutigen KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren niedergeschlagen.
Das IEKP wurde von der damaligen Bundesregierung erarbeitet, um „die schwerwiegenden Folgen des globalen Klimawandels auf Mensch und Ökosysteme zu verhindern“ [2]. Und im Zusammenhang mit der Vorreiterrolle Deutschlands im Klimaschutz wird die Bundeskanzlerin auf
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mit den Worten zitiert: „Es ist fünf vor Zwölf. Nur dann bleibt es bei etwa zwei Grad Erderwärmung, wenn wir schnell handeln. Wir müssen den Kopf freimachen für neue Wege.“
Das Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung [3] wurde federführend von den beiden Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erarbeitet. Der Bundestag beschloss am 28. Oktober 2010 auf Antrag der CDU/CSU und der FDP, dass dieses Energiekonzept umgesetzt werden soll, um „den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien zu beschreiten“.
Wirtschaftlichkeitsgebot schlägt Klimaschutz
Die Zielsetzung des jetzigen Energiekonzeptes fällt jedoch weniger ambitioniert aus als noch in der ...
Das Energiekonzept der Bundesregierung