Planer, die nicht bereits in der Grundlagenermittlung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Auftraggeber fragen, begehen unter Umständen einen für sie teuren Fehler. So jedenfalls legt es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21. März 2013 (Neue Juristische Wochenschrift 2013, 1593) nahe.
Kostenüberschreitung ist Planungsfehler
Planer müssen Kosten genau im Blick behalten
Deshalb rät die ARGE Baurecht, diese Obergrenze auch in jeder Planungsphase genau im Blick zu behalten. Auf den konsequenten Kostenvergleich der voraussichtlichen Baukosten mit der Kostenobergrenze legt auch die neue HOAI 2013 besonderes Augenmerk. Dieser Vergleich erfordert logischerweise das vereinbarte Kostenlimit als Messlatte.
Drohen die Baukosten das festgesetzte Limit zu sprengen, rät die ARGE Baurecht den Planern, mit dem Bauherrn zu klären, ob und wo der Entwurf eventuell geändert und dadurch Kosten gespart werden können – oder ob der Bauherr bereit ist, für seine zusätzlichen Wünsche auch sein Kostenlimit zu erhöhen. Einigen sich die beiden nicht, stockt die Planung. Die ARGE Baurecht rät Planern, dann einen Baurechtsanwalt hinzuzuziehen, als Ratgeber und eventuell auch als Mediator. GLR