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Was geht, was bleibt, was kommt?

Was gefordert ist, darf nicht gefördert werden. Dieser Grundsatz gilt in der deutschen Haushaltspolitik und er ist die Ursache zahlreicher Änderungen in den KfW-Förderprogrammen. Denn ab 1. Januar 2016 fordert die EnEV im Neubau ein energetisches Niveau, das in etwa dem KfW-Effizienzhaus 70 entspricht. Deshalb wird der äußerst beliebte Standard – unter den geförderten Wohneinheiten machte er rund drei Viertel aus - vom Markt verschwinden. Bei der KfW fällt damit ein großer Förderbereich weg. Deshalb wurden nun für neue Marktsegmente Förderungen entwickelt. Im Wesentlichen geht der Weg zu anspruchsvolleren energetischen Standards sowie der Förderung für Nichtwohngebäude und Kommunen. Außerdem werden einige bestehende Programme mit besseren Konditionen ausgestattet oder auch vereinfacht. Energieeffizient Bauen: Aufstockung ab August 2015 und zwei neue Bausteine ab April 2016 Sowohl die Kreditvariante als auch der Investitionszuschuss im Programm Energieeffizient Sanieren werden ab 1. August um 5 Prozentpunkte erhöht. Dann werden auch Einzelmaßnahmen mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % des Kreditbetrags, maximal 3750 Euro pro Wohneinheit gefördert (Abb. 1). Eine große Änderung steht im kommenden Jahr an, wenn die Förderung neu gebauter Wohnhäuser mit dem Standard KfW-Effizienzhaus 70 am 31. März endet. Ab 1. April 2016 wird das KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Gefördert werden dabei stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. PV), stationäre Batteriespeichersysteme, eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnungsgrad von m ...

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