Viele Unternehmen in Deutschland stehen derzeit unter erheblichem Zeitdruck, um einer neuen gesetzlichen Anforderung nachzukommen – sie müssen in den nächsten Wochen sogenannte „Energieaudits“ durchführen. Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema sind hier zusammengefasst.
Woher kommt die Verpflichtung für Energieaudits?
Die staatenübergreifende Grundlage für die Einführung der Energieaudits bildet die EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 25. Oktober 2012 (Richtlinie 2012/27/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Danach müssen sämtliche EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, Energieaudits durchführen.
Die Umsetzung dieser Regelung in deutsches Recht erfolgte durch eine Änderung des „Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ ( EDL-G ), die am 22. April 2015 in Kraft getreten ist. Demnach müssen erstmals bis zum 5. Dezember 2015 Energieaudits durchgeführt werden und diese mindestens alle vier Jahre wiederholt werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert stichprobenhaft die Durchführung der Energieaudits und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro verhängen.
Wer ist von der Verpflichtung betroffen?
Die Energieauditpflicht betrifft sogenannte „Nicht-KMU“. Damit sind – unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich – alle Unternehmen gemeint, die keine Kleinstunternehmen bzw. keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition1 sind.
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