Rund 40 % der fossilen Ener-gie, die in Deutschland alljährlich verbraucht wird, ist dem Energiebedarf für unsere Gebäude zuzurechnen. Um diesen beträchtlichen Anteil zu reduzieren, hat der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der beschlossenen Energiewende verschiedene Initiativen beschlossen und veranlasst. Wichtigstes Instrument ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), die zuletzt 2014 novelliert wurde und deren Anforderungen 2016 weiter verschärft werden. Über den in der EnEV gesetzlich festgelegten Standard hinaus gibt es weitergehende Gebäudestandards wie die verschiedenen KfW-Gebäudeklassen, die Passivhausbauweise und auch die Null- beziehungsweise Plusenergiebauweise. Während die Anforderungen der EnEV sowie die KfW-Standards eindeutig formuliert sind, ist dies bei der Passivhausbauweise – zumindest bei Nichtwohngebäuden (siehe dazu [1]) – und bei der Null- beziehungsweise Plusenergiebauweise nicht der Fall. Folgende Fragen stellen sich:
Sind Nullenergiegebäude solche, bei denen die gesamte benötigte Energie im Gebäude selbst erzeugt wird (energieautarke Gebäude) oder wird einfach dem extern bezogenen Energiebedarf ein im Gebäude intern erzeugter Bedarf gegenübergestellt? (bilanzielles Nullenergiegebäude)
Auf welcher Basis wird bilanziert: Basis Primärenergie oder Basis Endenergie?
Ist der Nachweis auf der Basis des Bedarfs, also rechnerisch, oder auf der Basis des Verbrauchs, also messtechnisch, zu führen?
Wirklich sicher hinsichtlich der beabsichtigten Wirkung kann man sich nur bei energieautarken Gebäuden sein, die keine fossile Energie extern beziehen. Allerdings ist ein solches Energieversor ...
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Die “Null“ braucht Platz
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