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Zahlen

CO2-Preis soll 40 Mrd. Euro bis 2024 einspielen

Die Bundesregierung erwartet im Zeitraum 2021 bis einschließlich 2024 rund 40 Mrd. Euro an Einnahmen aus der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegten CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels für die verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen fossiler Kraft- und Brennstoffe.

Das entspricht in dem Vierjahreszeitraum einem durchschnittlichen Betrag von 488 Euro (ohne Mehrwertsteuer) pro Bundesbürger.

In der Summe ist die Annahme des Gesetzentwurfs zur ersten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes durch den Deutschen Bundestag berücksichtigt. Sie setzt einen Beschluss aus Dezember 2019 des Vermittlungsausschusses um, der eine höhere CO2-Bepreisung in der 2021 startenden Festpreisphase vorsieht. Das und die Einnahmeerwartung geht aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/21638) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP hervor.

Im Klimaschutzprogramm 2030 („Klimapaket“) der Bundesregierung war ursprünglich für 2021 ein Startpreis von 10 Euro/tCO2 vorgesehen und so vom Bundestag beschlossen worden. Bis 2025 sollte der Festpreis auf 35 Euro/tCO2 steigen. Der vom Bundeskabinett am 20. Mai 2020 verabschiedete „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ setzt das Vermittlungsergebnis mit einem Startpreis von 25 Euro/tCO2 und einer schrittweisen Erhöhung auf 55 Euro/tCO2 bis 2025 um.

Die Einnahmen für den Bundeshaushalt aus der CO2-Bepreisung ab 2021 werden laut der Antwort der Bundesregierung für die Senkung der EEG-Umlage, weitere Entlastungen der Bürger sowie der Industrie und für Klimaschutzfördermaßnahmen verwendet. Dabei würden die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses eins zu eins umgesetzt: Die zusätzlichen Einnahmen infolge der Erhöhung der Zertifikatspreise sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2021 und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler verwendet werden. GLR