Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgelegt, dass auf Gewerbegebäuden die Solarpflicht generell gelten und bei Neubauten die Regel sein soll. In einigen Bundesländern gibt es bereits eigene Regelungen. So gilt in Baden-Württemberg die Solarpflicht für den Nichtwohngebäudesektor oder Parkplätze seit ab Anfang 2022. Ab dem 1. Mai 2022 greifen die Regelungen aus dem Gesetz auch für Neubauten von Wohngebäuden. Bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden müssen 2023 Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach installiert werden. Auch die niedersächsische Bauordnung enthält seit November 2021 eine Solarpflicht.
Eine Liste des aktuellen Stands in den Ländern ist beim Ökozentrum NRW nachzulesen. Quelle: Öko-Zentrum NRW / pgl
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