Der Haushaltsausschuss hat eine von der Bundesregierung eingebrachte Ausgabenermächtigung zur Kenntnis genommen. Der nächste Schritt ist nun die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums. Das gilt aber nach der Kenntnisnahme durch den Haushaltsausschuss als Formsache.
Mit den jetzt wieder freigegebenen Mitteln kann zumindest die Sanierungsförderung wieder aufgenommen werden. Das soll ab kommender Woche möglich sein, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Energieberaterverband GIH geht davon aus, dass von den 9,5 Milliarden Euro rund fünf Milliarden Euro als Überbrückungsmaßnahme für die Sanierungsförderung zur Verfügung stehen, bevor im regulären Bundeshaushalt im Sommer weitere Gelder verabschiedet werden. „Wenn dem so ist, würden die Finanzmittel für Sanierungs-Tilgungszuschüsse von rund 100.000 Wohneinheiten von Effizienzhäusern 85 reichen, wenn die volle Summe ausgeschöpft werden würde. Das sollte für die nächsten Monate reichen, auch wenn in dieser Rechnung weder die Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Nichtwohngebäuden berücksichtigt sind“, so der Verband.
Für die Effizienzhäuser 40 im Neubau ist nach wie vor nicht klar, wie die Anforderung für die Förderung aussehen und wann wieder Anträge möglich sind. Die Förderquote wird gesenkt, unklar ist noch wo und wie stark. Das bedeutet, dass weder Planer noch Immobilienunternehmen im Moment für die auf Halde liegenden Planungen für Effizienzhäuser 55 mit Umplanungen auf ein höheres Effizienzniveau beginnen können. Die Förderung wird auf jeden Fall auf eine Milliarde Euro gedeckelt. Das bedeutet, dass auch bei Umplanungen nicht alle zum Zuge kommen werden.
Anfang 2023 solle es, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dann ein komplett neu designtes Programm Klimafreundliches Bauen geben, das werde derzeit erarbeitet. Er deutete Anfang Februar in seiner Rede vor dem Bundestag eine Neuorientierung an, die stärker auf Ein- und Zweifamilienhäuser und Baugenossenschaften abzielt, also auf Wohnungseigentum. Mietwohnungsbau erwähnte er nicht. pgl
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