Mit Beginn des nächsten Jahres können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Das Bundesumweltministerium hat die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ – kurz: Kommunalrichtlinie – novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit fördert das Bundesumweltministerium sowohl die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten als auch die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Für das Jahr 2014 sind insgesamt rund 90 Millionen Euro vorgesehen. Unter anderem wird die erfolgreiche Förderung der LED-Innenbeleuchtung fortgesetzt. Von den Kommunen stark nachgefragt wurde der im vergangenen Jahr neu hinzugekommene Förderschwerpunkt „Klimafreundliche Mobilität“. Er wird mit kleinen Änderungen auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Ein wesentlicher Baustein für den kommunalen Klimaschutz sind die durch das Bundesumweltministerium geförderten kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und -manager. Im Rahmen der novellierten Richtlinie können sie verstärkt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Anspruch nehmen. Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Projektträger Jülich eingereicht werden. Ausführliche Informationen unter
http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
und beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz unter
https://www.klimaschutz.de/service/das-beratungsangebot-des-s ...