Das Marktanreizprogramm unterstützt mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen u.a. effiziente Wärmepumpensysteme. 2008 wurden 34863 Anträge und bis zur Jahrsmitte 2009 weitere 19638 Anträge auf die Förderung einer Wärmepumpe mit einem Investitionszuschuss an das BAFA gerichtet. Und es wurden so viele Fragen gestellt, dass das Bundesumweltministerium jetzt eine Informationsgrundlage in Form einer FAQ-Liste veröffentlich hat. Hand aufs Herz, hätten Sie das gewusst und Ihren Auftraggeber hier richtig beraten? Ab dem 1. Oktober sind Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern vor Vorhabensbeginn zu stellen. Für alle anderen Antragsteller bleibt alles wie bisher: Investoren, die eine nach Nr. 10 der Förderrichtlinien förderfähige Wärmepumpenanlage errichtet haben, müssen ihre Anträge innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage stellen. Weitere Punkte behandeln die anrechenbaren Nettoinvestitionskosten, die Förderanforderungen, Erläuterungen zu Strom- und Gaszählern, die Berechnung der Jahresarbeitszahl, die Reduzierung der Förderzuschüsse bei weiteren Wärmeerzeugern zur Beheizung, die Förderung von Sonderform-Wärmepumpen und unter welchen Bedingungen eine Rückförderung von Fördermitteln denkbar ist.