"Der Fernwärmesektor ist ein Monopolmarkt. Wie sich die Preise bilden, ist für Verbraucher:innen nur schwer nachvollziehbar", kritisiert Vorständin Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Fernwärme-Novelle. Er erweitere zwar die Veröffentlichungspflichten der Anbieter und sorge so für mehr Transparenz, doch brauche es mehr Verbindlichkeit im Fernwärmerecht. „Was fehlt, ist die Einrichtung einer unabhängigen Preisaufsicht, die Verbraucher:innen wirkungsvoll vor schwarzen Schafen und überhöhten Preisen schützt.“ Außer einer unabhängigen Preisaufsicht fordert sie ein zentrales Wärmenetzregister sowie ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren.
Versorger fordern Preisanpassungsrecht für Investitionen in grüne Fernwärme
Ganz anders äußert sich der Fernwärme-Spitzenverband AGFW. Er sieht in dem vorgelegten Referentenentwurf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Wärmekunden und Versorgungsunternehmen, warnt jedoch vor überbordender Bürokratie. „Transparenz darf nicht zum Selbstzweck werden“, sagt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch, "Die Aufwände zur Erbringung von Informationen durch den Versorger müssen in einem ausgewogenen Verhältnis mit dem Informationsgewinn für den Kunden stehen." Angesichts der klimapolitischen Aufgabe, die Fernwärmenetze zu dekarbonisieren, fordert der Branchenverband ein gesetzliches Preisanpassungsrecht, das es erlaubt, die vereinbarten Preise in bestimmten Fällen unabhängig von einer Preisänderungsklausel zu ändern, wenn Investitionen für den Aus- und Umbau von Fernwärmesystemen anfallen.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) enthält neben dem allgemeinen Zivilrecht die wesentlichen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und ihren Kunden. Am 20. September endete die Frist, Stellungnahmen zur Novelle einzureichen. Quelle: AGFW / BMWK / VZBV / jb