Im GEB 02/2016 berichteten wir im Beitrag „Richtlinie erweitert“ über die erweiterte Förderung für Energieberatungen und Netzwerke für Kommunen. Wie wurde diese seit dem Start angenommen?
Die Antragstellung im Programm, also die Beantragung der Anerkennung als Energieberater und die eigentliche Beantragung von Fördermitteln, ist seit Februar 2016 möglich. Da die Antragstellung in den Fördermodulen 2 und 3 nur durch anerkannte Energieberater erfolgen kann, lag der Schwerpunkt unserer Arbeit in den ersten zwei Monaten vor allem in der Anerkennung der Energieberater. Besonders das Fördermodul 2 „Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden“ stößt auf großes Interesse. Hier sind auch bereits die ersten 15 Anträge auf Förderung eingegangen (Stand 20. April 2016). Das Fördermodul 1 wurde im Vergleich zur Vorgängerversion geringfügig verändert, sodass nun auch wieder Anträge für die Gewinnungsphase gestellt werden können. Hierfür haben wir seit Beginn des Jahres drei Anträge erhalten.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen wir mit den Antragszahlen und den anerkannten Beratern im Bereich unserer Erwartungen. Das Förderprogramm wird scheinbar gut vom Markt angenommen.
Wie viele Energieberater sind derzeit für das Programm antragsberechtigt? Wo werden diese gelistet und wie können sie von Kommunen aufgefunden werden?
Am 20. April 2016 waren durch das BAFA im Fördermodul 2 64 Energieberater zugelassen, im Fördermodul 3 sieben Energieberater. Für da ...
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