Wenn Sie diese Zeilen lesen, haben wir die Europawahlen hinter uns. Wahrscheinlich werden im neuen Parlament mehr Abgeordnete sitzen, die den Klimawandel leugnen und die deshalb keinen Grund sehen, mit Gesetzen gegen die globale Erwärmung anzugehen. Sie werden auch keine Gelder in Förderprogramme für erneuerbare Energien oder Gebäudesanierung stecken. Große Teile der Gesellschaft und der Politik sehnen sich in die angeblich gute alte Zeit zurück, anstatt auf einem ökologisch vertretbaren Weg in die Zukunft zu schreiten.
Wie stark sich der europaweite Rechtsruck in der Politik auswirken wird, ist noch nicht abzusehen. Doch es ist zu befürchten, dass unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung wichtige Gesetze zum Klimaschutz ausgehöhlt oder komplett zurückgenommen werden. In seiner Heidelberger Erklärung hat der Bundesvorstand der CDU bereits im Januar beschlossen, das „Heizungsgesetz“ abzuschaffen, sollte die Partei an die Regierung kommen.
Aber mal ehrlich – denken Sie nicht manchmal daran, wie schön das Arbeitsleben als Energieberatender sein könnte, gäbe es kein Gebäudeenergiegesetz (GEG) mehr? Sie könnten einfach den Energieverbrauch eines Gebäudes ausrechnen und Ihrem Kunden verschiedene Maßnahmen zur Einsparung vorschlagen. Der kann sich dann anhand Ihrer Vorschläge überlegen, wieviel er bereit ist, in die Sanierung zu investieren. Sie müssten nicht kompliziert erklären, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und Ihre Beratungsempfänger durch einen unübersichtlichen Entscheidungsbaum führen, um ihn dann noch darauf hinzuweisen, dass einige der Sanierungsoptionen davon abhängen, ob in seiner Kommune eine Wärmeplanung bis zum Tag X stattfindet.
Denken Sie manchmal daran, wie schön das wäre, würde es die Förderung für jede Maßnahme, jeden Sanierungsschritt, ob Fenster- oder Heizungstausch oder eine Dämmmaßnahme, einfach so geben? Ihr Kunde müsste sich nicht mit dem Bafa- oder dem KfW-Portal herumschlagen. Sie könnten, weil sie sich registriert und die dafür notwendigen Qualifikation nachgewiesen haben, für ihn die Rechnung des Handwerksbetriebs digital an die Förderstelle übermitteln, die dann den entsprechenden Zuschuss überweist oder den Kredit freigibt. Ohne Plausibilitätsprüfung, ohne BnD, BzA, TPB und TPN. Denken Sie manchmal daran?
Ja, das Gebäudeenergiegesetz und der bürokratische Aufwand der Antragsverfahren machen Energieberatenden das Leben schwer. Das sollte allerdings kein Grund sein, es komplett loswerden zu wollen. Denn seine Fülle an technischen Details und Zusatzbestimmungen kommt nicht von ungefähr. Schließlich sollen möglichst alle sauberen Heizungstechnologien berücksichtigt werden und Übergangsregelungen die Menschen vor zu hohen Belastungen schützen. Die Kontroll- und Prüfverfahren andererseits mögen nervenaufreibend sein, sie verhindern jedoch einen Missbrauch der Fördermittel.
Am Ende braucht es das Gesetz wie auch die Regularien, um die Gebäudewende voranzubringen. Denn wie häufig zieht man bei einer Entscheidung die bequemste Lösung vor, denkt zuerst an den kurzfristigen persönlichen Vorteil, anstatt daran, wie das eigene Verhalten zum Klimawandel beiträgt? Bei allem Ärger über Paragraphendschungel und Förderbürokratie gilt es daher, an beidem festzuhalten und den Menschen den Sinn der Vorgaben zu vermitteln. Die sind zumutbar und umsetzbar – vielfältige Lösungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen parat. Die neue Ausgabe des GEB ist voll davon.
Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr GEB Redaktionsteam