Treibhausgase, Stickstoffemissionen und andere Umweltbelastungen schädigen die Gesundheit und zerstören Ökosysteme. Zudem führen sie zu Produktionsausfällen, Ernteverlusten und Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das UBA hat in der neu veröffentlichten Methodenkonvention 3.1 die Kostensätze von Umweltbelastungen aktualisiert und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert.
Professor Dirk Messner, Präsident UBA: „Konsequenter Umwelt- und Klimaschutz spart uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das Thema sollte bei den aktuellen Diskussionen zum EU-Klimaziel oder zur EU-Agrarpolitik und deren nationaler Umsetzung – aber zum Beispiel auch in der Handelspolitik – eine deutlich größere Rolle spielen.“
Tropisches Hartholz verursacht hohe Umweltschadenskosten
Die Produktion eines einzigen Kubikmeters tropischen Hartholzes verursacht mindestens 1.440 Euro Umweltschadenskosten, die Produktion von einer Tonne Beton mittlerer Festigkeit erzeugt Umweltschadenskosten von zirka 26 Euro. Allein durch die Produktion von Transportbeton (also Beton, der in stationären Betonmischanlagen hergestellt und mit Betonmischfahrzeugen zur Baustelle geliefert wird) entstanden so im Jahr 2019 Umweltschadenskosten in Höhe von ca. 3,2 Mrd. Euro. Sie waren damit fast so hoch wie der Gesamtumsatz der Branche von ca. 4,1 Mrd. Euro.
Durch das Recyclen von Baustoffen lassen sich Umweltschadenskosten in beträchtlichem Ausmaß sparen. So sinken zum Beispiel durch die Verwendung von Recycling-Stahl die Umweltschadenskosten pro Tonne um mindestens 350 Euro, bei Recycling-Aluminium sogar um 970 Euro.
Die neue „Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten“ berechnet auf wissenschaftlicher Basis die Kosten von Umweltbelastungen. Zu den Umweltschadenskosten gehören z.B. die Wiederherstellungskosten beschädigter Gebäude und anderer Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen, aber auch Geldbeträge, die Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen.
Kostensatz für CO2-Emissionen steigt
Gegenüber der „Methodenkonvention 3.0“ wurden die Kostensätze für Umweltbelastungen an das Jahr 2020 angepasst und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert. Der Kostensatz für CO2 -Emissionen stieg aufgrund der im Zeitablauf steigenden Schäden und der Inflationsanpassung von 180 Euro/Tonne im Jahr 2016 auf 195 Euro/Tonne im Jahr 2020. Werden die Nutzen heutiger und zukünftiger Generationen gleichgewichtet, ergibt sich durch die dann stärker berücksichtigten zukünftigen Schäden sogar ein Kostensatz von 680 Euro/Tonne für das Jahr 2020. Quelle: UBA / pgl