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Schnell vor schön

„Erwarten Sie aus dem Klimapaket positive Impulse für Ihre Energieberatertätigkeit?“ – so lautete die Frage des Monats, die ich mir Ende September für die Oktoberausgabe ausgedacht habe. Das war rund eine Woche, nachdem das Klimakabinett Eckpunkte für das Klimapaket beschlossen hatte. Und die sahen zu diesem Zeitpunkt vielversprechend aus für die Energieberaterbranche.

Doch zwischenzeitlich kommt die Oktober-Frage einigen sicherlich zynisch vor1. Denn nachdem man lange Zeit den Eindruck hatte, in Berlin herrsche Tiefschlaf in Sachen Klimapolitik, legt die Regierung derzeit ein beachtliches Tempo vor. Der GEG-Entwurf (s. S. 8) und der Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen (s. S. 39) rütteln kräftig an der auf Qualität ausgerichteten Beratungs- und Förderlandschaft und an einigen Geschäftsfeldern der Berater.

Man musste sich fragen: Gilt in Sachen Klimaschutzmaßnahmen derzeit „schnell vor schön“ in Berlin? Hat man denn die Strukturen des Marktes vergessen, die – staatlich gewollt und gefördert – über Jahre aufgebaut wurden, wie z. B. die Energieeffizienz-Expertenliste und das Qualitätssicherungssystem der KfW?

Zwar wurden Energieberatungen zwischenzeitlich in das Gesetz als teilweise steuerlich abschreibbar mit aufgenommen. Anders als bei der KfW-Förderung sind sie jedoch keine Voraussetzung für den Steuerbonus für Einzelmaßnahmen. Dort soll eine Fachunternehmererklärung ausreichen.

Auch die „obligatorische Energieberatung“ im GEG-Entwurf entpuppt sich als Wolf im Schafspelz. Sie ist keine echte Pflicht und obendrein auf die Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband beschränkt. Die Schlagkraft solch einer obligatorischen Energieberatung ist fraglich.

Es bleibt zu hoffen, dass die Gespräche und Einsprüche der Verbände und Institutionen Wirkung zeigen und die Politik die Weichen richtig stellt, so dass das längst überfällige GEG und der lang erwartete Steuerbonus für Sanierungen zum Impuls und nicht zur Bremse für die Energieberater werden. Wir halten Sie mit dem GEB-Newsletter auf dem Laufenden!

 

Ihre

Britta Großmann

 

P. S.: Mehr zu den Gesetzesvorhaben des Klimapakets, dazugehörigen Stellungnahmen sowie der Haltung des Bundesrates können Sie in den GEB-Newslettern von Oktober und November im Archiv nachlesen (www.bit.ly/gebnlarchiv).

Fußnoten

1 Weil sich die Situation durch die Gesetzesentwürfe geändert hat, verzichten wir aufgrund der fraglichen Aussagekraft dieses Mal auf die Auswertung der Frage des Monats.

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