Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24. Januar eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das biete eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen, heißt es dazu in einer Presseerklärung des Bundeswirtschaftsministeriums. Wann es nun mit Anträgen zu den Effizienzhäusern 40 und wie es mit den Komplettsanierungen weitergeht, ist dem aber nicht zu entnehmen.
In Zukunft solle die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei gehe es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen. Quelle: BMWi/ pgl
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