… sang Konstantin Wecker in den siebziger Jahren und singt es immer noch. Und weiter: „Genug kann nie genügen.“ In dem Lied thematisiert er einen persönlichen Aufbruch – „Jetzt muss endlich was passieren, weil sonst irgendwas in mir zerbricht“ –, der sich rücksichtslos und ein bisschen egoistisch gegen das Althergebrachte richtet: „Nur die Götter geh’n zugrunde, wenn wir endlich gottlos sind.“
Vor einem Aufbruch steht auch die Solarbranche. Am 7. Juli verabschiedete der Bundestag die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Endlich ist etwas passiert: Die Photovoltaik soll massiv ausgebaut werden. In diesem Jahr soll der Zuwachs sieben Gigawatt betragen, im kommenden neun Gigawatt und ab 2026 sollen es jährlich 22 Gigawatt sein.Bis in acht Jahren soll die PV-Leistung in Deutschland von derzeit 60 auf 215 Gigawatt wachsen.
Damit die Pläne wahr werden, hat die Bundesregierung ein Reihe von Verbesserungen im EEG festgeschrieben. Die Wichtigste: Sie hat die Installation regenerativer Energieanlagen zum öffentlichen Interesse erklärt. Das bedeutet, dass erneuerbare Energien künftig bei Genehmigungsfragen oder Gerichtsverfahren nicht zurückstecken müssen, sondern begünstigt werden. Außerdem sieht das EEG höhere Vergütungssätze für Solarstrom vor und setzt deren monatliche Absenkung bis 2024 aus.
Doch genug ist nicht genug, denn weiterhin bleiben strukturelle Hemmnisse für erneuerbare Energien bestehen: An erster Stelle die Hemmnisse für den Ausbau dezentraler Bürgerenergie durch bürokratische Ausschreibungen und das Fehlen einer gesetzlich garantierten Einspeisevergütung für eine systemdienliche Einspeisung ökologischer Energie. Genug kann nie genügen: Auch das gemeinschaftliche Erzeugen und Verbrauchen erneuerbarer Energie wurde auf die kommende Novelle vertagt.
Völlig ignoriert hat der Gesetzgeber die Potenziale der Bioenergie. Eine auskömmliche Anschlussvergütung für Biogasanlagen nach Ablauf ihres zweiten Vergütungszeitraums ist laut Bundesverband Bio-
energie auf taube Ohren gestoßen. „Jenen Anlagen, die derzeit einen Großteil der Bestandsanlagen ausmachen, dutzende Terrawattstunden Strom und Wärme verlässlich und nachhaltig vor Ort erzeugen, wurden zusätzlich Stein in den Weg gelegt“, klagt die Bioenergiebranche.
Deshalb ist dem Bundesverband Erneuerbare Energie nur zuzustimmen, wenn er zügige Nachbesserungen anmahnt und fordert, das Osterpaket durch ein Herbstpaket zu ergänzen. Schließlich braucht es jede Kilowattstunde Ökostrom, um die fossilen Götter loszuwerden und die dreckigen Importe ersetzen zu können sowie die rückwärtsgewandte Diskussion über den Weiterbetrieb der verbliebenen drei Atomkraftwerke in Deutschland zu beenden.
Über den Wunsch nach Nachbesserungen kann auch die Energieeffizienzbranche ein Lied singen. Die im neuen Gebäudeenergiegesetz verankerten Anforderungen an den Neubau zementieren überholte Standards, weil sie zwar die Nutzung erneuerbarer Energien vorschreibt, aber auf Vorgaben für die Gebäudehülle verzichtet. „Mit der durch moderne Gebäudetechnik zusätzlich erzeugten Energie ließe sich weit Besseres anfangen, als sie sogleich über eine schlechte Gebäudehülle wieder zu verlieren“, fasst der Energieberatungsverband GIH die Situation treffend zusammen.
Von einem Aufbruch kann insofern beim Neubau keine Rede sein. Schade, denn die Konzepte für eine Wärmewende in Quartieren stehen bereit, wie die Beiträge in dieser Ausgabe zeigen. Wir alle sollten das den politisch Verantwortlich immer und immer wieder klar machen. Oder um es mit den Worten von Konstatin Wecker zu sagen: „Genug kann nie genügen.“
In diesem Sinne hoffen wir, dass Sie nie genug von uns haben und wünschen viel Freude beim Lesen
Ihr GEB Redaktionsteam