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Städte gegen Extremwetterereignisse sichern

Die Jahresmitteltemperatur sowie die Häufigkeit und die Intensität von Extremereignissen nehmen mit dem fortschreitenden Klimawandel zu. Es gilt, die Folgen abzumildern. Das Konzept der Schwammstadt verfolgt das Ziel, urbane Räume so zu gestalten, dass sie Niederschlagswasser auffangen und im Wasserkreislauf halten sowie gegebenenfalls nutzbar machen können. So können beispielsweise Freiräume und Stadtgrün Wasser zurückhalten beziehungsweise versickern lassen und somit Überschwemmungen, aber auch Hitze und Trockenheit entgegenwirken.

„Die Gestaltung von Städten mit mehr Grün und mehr Wasser erhöht nicht nur ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber ⁠Starkregen ⁠, Hitze und Trockenheit, sondern fördert Gesundheit und Wohlbefinden ihrer Anwohner:innen und steigert somit die Lebensqualität aller Bevölkerungsgruppen“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠). Die Umweltbehörde schlägt in der Fachbroschüre Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte ein Set von Politikinstrumenten vor, unter anderem Niederschlagswasser als lokale Ressource stärker zu nutzen und diesen Ansatz durch entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern, außerdem den Fachbegriff „grün-blaue Infrastruktur“ und Schwammstadtmaßnahmen zur Minderung von Klimarisiken und zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts im Baugesetzbuch zu integrieren.

Klimaanpassungsgesetz hilft auf dem Weg zur Schwammstadt

Immer mehr Kommunen sind bereits auf dem Weg zur Schwammstadt: Sie legen Ziele fest, beschließen Strategien, setzen Maßnahmen um oder fördern die Umsetzung durch private Akteure. Dennoch stehen einer flächendeckenden Anwendung des Schwammstadtkonzeptes rechtliche, organisatorische und finanzielle Hemmnisse im Wege. Die frühzeitigere Einbindung von Fachämtern und Kommunalbetrieben in Planungsverfahren, themenbezogene Arbeitsgruppen oder Gremien können laut Messner manche dieser Hemmnisse abbauen. Auch die Bundesebene könne dies durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von kommunalem Handeln unterstützen. Das am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz bildet eine wichtige Grundlage, indem es einen neuen strategischen Rahmen schaffe, um die Klimaanpassung durch Bund, Länder und Gemeinden systematisch und möglichst flächendeckend voranzubringen. Es verpflichtet unter anderem die Bundesländer, dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte mit konkreten Maßnahmenplänen erstellt werden. Quelle: UBA / jb

Hören Sie zum Thema auch unseren Podcast „Klimaanpassung von Städten“.