Das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) sieht vor, klimaschädliche Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 Prozent sinken, im Jahr 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Hierzu legt das KSG jährliche Reduktionsziele bis 2030 für die einzelnen Sektoren fest. Der letzte Projektionsbericht des Umweltbundesamts (UBA) aus dem Jahr 2021 hat gezeigt, dass mit den derzeit geplanten Klimaschutzinstrumenten sowohl die Klimaziele im Jahr 2030 als auch die jährlichen Einsparziele verfehlt werden.
Größere Anstrengungen erforderlich
Das sektorübergreifende Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) des UBA zeigt nun auf, mit welchen konkreten Instrumenten die einzelnen Sektoren ihre jährlichen Einsparziele bis zum Jahr 2030 doch noch erreichen können. Mit Preisinstrumenten, Förderprogrammen sowie neuen und verschärften gesetzlichen Regelungen können demnach frühzeitig die Weichen gestellt werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparungen zu erzielen. So sind etwa im Verkehrs- und Gebäudesektor künftig deutlich größere Anstrengungen nötig, um die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren zu reduzieren. Die in der Modellrechnung bislang zugrunde gelegten Klimaschutzinstrumente in diesen Sektoren erfüllen dabei lediglich die Mindestanforderungen. Beim Verkehr und bei Gebäuden werden die vorgeschriebenen Ziele selbst mit einem Mix aus sehr ambitionierten Instrumenten und Maßnahmen wohl verfehlt werden. Um die Zwischenziele auf dem Weg bis 2030 zu erreichen, wären demnach zusätzliche, kurzfristig wirksame Instrumente notwendig.
„Belastungen gerechter verteilen“
Nötig wäre dazu unter anderem mehr Schienenverkehr, eine Reform der KfZ-Steuer sowie die Beschränkung fossiler Heizungen. Zudem müssten alle Emissionen mit einem Preis belegt und verursachergerecht angelastet werden. „Die Modellrechnung zeigt deutlich: Wir haben in einigen Sektoren großen Nachholbedarf“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. „Wir brauchen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog darüber, wo sich Emissionen reduzieren lassen, sonst verfehlen wir die gesetzlichen Einsparziele. Wir müssen auch ehrlich darüber reden, wie wir finanzielle Belastungen für einkommensschwächere Gruppen abfangen und gerechter verteilen. Aktuell werden Haushalte mit niedrigem Einkommen oft überproportional zur Kasse gebeten. Das erhöht völlig verständlich nicht gerade die Akzeptanz für mehr Klimaschutz.“
Mindesteffizienzstandards für Gebäude
Das KIS-2030 zeigt zugleich konkrete Handlungsoptionen auf: Die im Szenario modellierten überwiegend ökonomischen Instrumente im Verkehr sollten durch einen umfassenden Ausbau des Schienenverkehrs und eine Stärkung des Umweltverbunds aus vor allem Bussen und Bahnen flankiert werden. Es beruht dabei auf ähnlichen Instrumenten, wie sie aktuell politisch diskutiert werden – etwa einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung oder die aktuell auf EU-Ebene diskutierten Mindesteffizienzstandards für Gebäude. Das KIS-2030 geht zudem von einem Verbot neuer monovalenter Öl- (ab 2023) und Gas-Heizkessel (ab 2025) aus, was über die aktuellen Regierungsentwürfe zum Gebäudeenergiegesetz hinausgeht. Basierend auf dem Szenario empfiehlt sich für den Industriesektor, Fördermittel für CO2-arme und -freie Technologien aufzustocken. Förderprogramme sollten dabei gemäß UBA so ausgestaltet sein, dass sie nicht durch falsch gesetzte Rahmenbedingungen oder Anreize wiederum zu negativen Umwelteffekten führen. Quelle: UBA / ab