Welche Dynamik der Markthochlauf der Elektromobilität erreicht hat, zeigt der aktuelle E-Mobility Index 2021. Demnach wurden 2020 alleine in Deutschland 400.000 Pkw mit einem elektrischen Antrieb zugelassen. Laut der Studie hat sich damit der Anteil der Elektrofahrzeuge gegenüber dem Vorjahr verdreifacht.
Somit braucht es künftig sowohl in Bestandsgebäuden als auch im Neubau deutlich mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Schätzungen zufolge müssen mittelfristig 5 bis 20 Prozent der Stellplätze in den Tiefgaragen entsprechend ausgestattet sein.
Eine der Herausforderungen besteht darin, intelligente Ladeinfrastrukturen so zu planen und zu integrieren, dass die Stromversorgung der Gebäude nicht überlastet wird. Anderenfalls erhöht sich unter Umständen das Brandrisiko – hervorgerufen durch die elektrische Anlage.
WEMoG und GEIG gelten bundesweit
Die Rechte von Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos planen, stärkt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Es trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Vereinfacht gesagt haben Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen nun einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft können andere Mitglieder kein Veto mehr einlegen, sondern lediglich mitbestimmen, wie die Baumaßnahme umgesetzt wird.
Das im März 2021 vom Bundesrat beschlossene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) enthält konkrete Vorgaben zur Leitungs- und Ladeinfrastruktur. So muss bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Pkw-Stellplatz beispielsweise mit Schutzrohren oder anderen Verlegesyste ...
ladesäulen regelkonform nachrüsten