Wasserstoff ist in der Herstellung sehr energieintensiv. Die CO2-freie Erzeugung ist deshalb wesentlich für einen sinnvollen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz. Strategien der zukünftigen Wasserstoffnutzung wie die der Bundesregierung zielen darauf ab, den Ausbau von klimaneutralem Wasserstoff zu stärken. Je nach Herstellungsverfahren gibt es dann Klassifizierungen in Farben wie grün, blau oder türkis.
Damit Wasserstoff als klimaneutral bezeichnet werden darf, muss er in der Lieferkette frei von CO2-Lasten sein. „Ist das Herstellungsverfahren dabei eine Elektrolyse von Wasser und wird für diese Elektrolyse ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien verwendet, darf das Produkt als grüner Wasserstoff ausgezeichnet werden“, so Norbert Heidelmann, der bei TÜV Rheinland mit seinem Team verantwortlich für die Zertifizierung von Wasserstoff.
Herstellung, Transport, Nutzung jeweils mit geringem CO2-Gehalt
Entlang der gesamten Wasserstoff-Lieferkette gibt es Möglichkeiten, den CO2-Gehalt gering zu halten oder zu kompensieren. Daher betrachten die Fachleute bei der Zertifizierung den Gestehungsprozess vom Anfang bis zur Anwendung. Dazu zählen beispielsweise
- Herstellungsarten (z.B. Elektrolyse, Dampfreformierung, Chlor-Alkali-Verfahren),
- Transportmethoden (z.B. Gasleitungen/Pipelines, Wasserstofftanks) oder
- Anwendungen des Wasserstoffs (z.B. Mobilität, CO2-arme Produktion in der Industrie, Erzeugung von Strom und Wärme).
Zur Dokumentation der Zertifizierungen vergibt TÜV Rheinland verschiedene Prüfzeichen. Diese weisen den Umfang der erfolgreichen Überprüfungen aus und werden jährlich durch Audits überwacht, um ihre Gültigkeit zu behalten. Der Prüfumfang „Klimaneutraler Wasserstoff und „Regelmäßige Überwachung ist dabei die Basisvariante. Ist das Herstellungsverfahren des klimaneutralen Wasserstoffs eine Elektrolyse von Wasser und wird für diese Elektrolyse ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien verwendet, so wird das Prüfzeichen mit dem zusätzlichen Hinweis „Grüner Wasserstoff“ vergeben.
Beim „Blauen Wasserstoff“ wird das bei der Herstellung des Wasserstoffs entstehende CO2 eingelagert (Carbon Capture and Storage/ CCS). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den klimaneutralen Wasserstoff mit den Anforderungen von erneuerbaren Energieträgern in der zukunftsweisenden Renewable Energy Directive EU 2018/2001 („RED II“) zu bewerten. Norbert Heidelmann: „Mit der freiwilligen unabhängigen Überprüfung und Zertifizierung durch unsere Fachleute dokumentieren Unternehmen innerhalb der Wasserstoffwirtschaft glaubwürdig die Möglichkeiten einer Energieversorgung mit umweltschonenden Produkten. Das wird nach unserer Erfahrung künftig zunehmend Wettbewerbsvorteile bringen und das Vertrauen bei Geschäftspartnern erhöhen.“
Im Gebäudebereich ist der Einsatz von Wasserstoff ohnehin umstritten. Für die meisten Sektoren sei die direkte Nutzung von Elektrizität, zum Beispiel in Elektroautos oder Wärmepumpen, wirtschaftlich sinnvoller als der Einsatz von Wasserstoff. So lautet das Ergebnis einer Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). Setze die Gesellschaft stattdessen in erster Linie auf Brennstoffe auf Wasserstoffbasis statt auf Elektrifizierung und behalte Verbrennungstechnologien bei, könnte eine Verlängerung der Abhängigkeit von fossilen Energien drohen – und damit der weitere Ausstoß von Treibhausgasen. Quellen: TÜV / PIK / pgl
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