Sie schafft einen EU-weiten Rechtsrahmen für Investitionen in eine Zukunft ohne umwelt- und klimaschädliche Kältemittel für Wärmepumpen, so der Verband. Die nun beschlossene Beschleunigung des Umstiegs auf grüne, wirklich nachhaltige Wärmepumpen werde nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern sie bietet auch eine Chance für die heimische Wertschöpfung in Europa und die Energiewende als Ganzes, so der Verband. Das vereinbarte Absenken der Menge an F-Gasen sowie die schrittweise einsetzenden F-Gas-Verbote stellen nach Auffassung des BDH einen differenzierten und realistischen Fahrplan dar.
Die Trilog-Vereinbarung sieht unter anderem auch das Monitoring der Auswirkungen der neuen Regelungen auf die im Rahmen von REPowerEU vorgegebenen Wärmepumpenziele vor. Dies bewertet der BDH positiv, da das Monitoring die Kohärenz der politischen Rahmensetzung sicherstellt.
Um den bereits begonnenen Umstieg auf natürliche Kältemittel nun rasch in die Tat umzusetzen, sollten diese nach Auffassung des Verbandes bevorzugt behandelt werden, z.B. indem Geräte mit natürlichen Kältemitteln - wie in Deutschland bereits der Fall - zusätzlich gefördert werden.
BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt: „Der nun im Trilog vereinbarte stufenweise Fahrplan setzt EU-weite Leitplanken und wird die Hersteller dabei unterstützen, den bereits laufenden Umstieg auf natürliche Kältemittel zu beschleunigen, ohne dabei auf umwelt- und klimaschädliche Kältemittel, einschließlich PFAS bei wassergeführten Wärmepumpen, zurückgreifen zu müssen. Daher begrüßen wir die Trilog-Einigung und sehen diese als Chance“.
Die Verordnung bietet Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Alternativen. Dies soll den Weltmarkt weiter ankurbeln und anderen Ländern helfen, den Übergang ebenfalls zu vollziehen. Der Weltmarkt für Geräte, die F-Gase verwenden, wächst derzeit aufgrund der steigenden Temperaturen und des höheren Lebensstandards rasch.
Die deutsche Vertretung der ERU-Kommission nennt als wesentliche Vorteile der Verordnung:
- Die Verwendung von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) - den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 Prozent der F-Gas-Emissionen entfallen - soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 Prozent reduziert werden und bis 2050 auf Null sinken.
- Einschränkung der Verwendung: Die Vereinbarung führt neue Beschränkungen ein, um sicherzustellen, dass F-Gase nur in neuen Geräten verwendet werden, für die es keine geeigneten Alternativen gibt, oder dass nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden. So müssen beispielsweise in neuen Klimaanlagen, Wärmepumpen und elektrischen Geräten die klimafreundlichsten Gase verwendet werden, und einige Gerätetypen müssen F-Gas-frei werden. Dies gilt beispielsweise für Mittelspannungsschaltanlagen, in denen traditionell Schwefelhexafluorid (SF6), das stärkste Treibhausgas der Welt, verwendet wurde. Die neuen Beschränkungen werden zwischen 2025 und 2035 greifen, je nachdem, wie weit die Umstellung auf klimafreundliche Lösungen für die einzelnen Gerätetypen fortgeschritten ist.
- Positive Auswirkungen auf globaler Ebene: Ein Exportverbot fördert nicht nur die Märkte für klimafreundliche Geräte, sondern sorgt auch dafür, dass veraltete Geräte, die Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial verwenden und in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen, nicht mehr ausgeführt werden können.
- Einhaltung des Montrealer Protokolls: Der F-Gas-Vorschlag stellt sicher, dass die EU alle Vorschriften des Montrealer Protokolls einhält, und geht sogar über dessen Ziel hinaus.
- Kostensenkung für die Verbraucher: Da sich der Markt für klimafreundliche Geräte ausweitet, dürften die Preise sinken. Außerdem werden solche Geräte niedrigere Energiekosten verursachen, so dass die Menschen über die gesamte Lebensdauer der Geräte Geld sparen können.
Auf EU-Ebene machen F-Gase derzeit 2,5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen aus. Quellen: BDH / Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland / pgl