Vor der Inbetriebnahme einer Luft-Wärmepumpe haben Verbraucherinnen und Verbraucher einige gesetzliche Bauvorgaben zu beachten. In manchen Fällen, insbesondere bei Reihenhäusern, war bisher wegen mangelndem Abstand zum Nachbargrundstück die Installation von Wärmepumpen im Garten schwierig.
Diese Neuerungen bringt der Erlass zu Wärmepumpen
Bisher musste bei der Installation einer Luft-Wärmepumpe ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Mit dem neuem Erlass ist dieser Mindestabstand nicht mehr zwingend. So können Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern mit kleineren Baugrundstücken die Inbetriebnahme einer Luft-Wärmepumpe jetzt in Erwägung ziehen. Der Erlass ermöglicht damit in vielen Fällen die Nutzung dieser Heizungstechnologie und kann bestenfalls für eine Steigerung installierter Wärmepumpensysteme sorgen.
Das ist wichtig bei der Installation
Bei der zuständigen Bauaufsichtsgebehörde muss die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes schriftlich beantragt werden. Eine spezielle Baugenehmigung für die Installation der Wärmepumpe ist aber nicht nötig. Das Unternehmen, welches die Wärmpumpe aufstellt, muss den Auftraggebern aber bescheinigen, dass das Gerät den rechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise Lärmschutzvorschriften, entspricht. Stellen Hauseigentümerinnen und -eigentümer die Wärmepumpe selbst auf, müssen sie sich dies entsprechend von Sachverständigen bescheinigen lassen.
Laut einer aktuellen Statistik des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) stiegen die Verkaufszahlen im Jahr 2022 auf 236.000 Geräte und damit um 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Neubau sind elektrische Wärmpumpen heute bereits die am häufigsten installierte Heizung. Aber auch im Altbau kann diese Technologie eingesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen wie eine entsprechende Wärmedämmung, gute Fenster und geeignete Heizkörper gegeben sind. Quelle: VZ NRW / pgl
Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.