Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ermöglicht es, die eingesetzte Energie effizient zur Strom- und Wärmeerzeugung zu nutzen. Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, die schwankende Stromerzeugung mit Photovoltaik- oder Windkraftanlagen auszugleichen.
Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhält der Betreiber über einen bestimmten Zeitraum einen Zuschlag für den erzeugten KWK-Strom, außerdem werden Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kWel vom BAFA mit einem Investitionszuschuss gefördert. Dennoch zeigen die Marktzahlen, die der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH) auf der Wärmekonferenz im September vorgestellt hat, ein düsteres Bild: Bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Leistungsbereich bis 50 kWel war bis August 2015 gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 39 % auf 3000 Stück zu verzeichnen. Zu den Ursachen zählt sicher auch die Planungsunsicherheit, die die Diskussionen um die Novellierung des KWKG mit sich brachten.
Am 3. Dezember 2015 hat der Bundestag das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beschlossen [1], das am 18. Dezember – kurz nach Redaktionsschluss der vorliegenden Ausgabe des GEB – im Bundesrat behandelt werden sollte. „Das KWK-Gesetz kann damit voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten und endlich Planungssicherheit schaffen“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), am Tag nach der Beschlussfassung.
Ausbauziele: 110 TWh bis 2020 und 120 TWh bis 2025
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK) begrüßt ...
Abo-Inhalt
Geänderte Förderung für KWK-Strom
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.