Die Gesetzesänderung ergänzt die Vorgaben der europäischen F-Gase-Verordnung um nationale Vorschriften. Sie soll den Kampf gegen den illegalen Handel mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (F-Gasen) stärken. Die neuen Regelungen übertragen die Vorgaben aus der F-Gas-Verordnung auf nachfolgende Akteure in der Lieferkette. Bislang gilt die vorgegebene Quotenpflicht nur für das erstmalige Inverkehrbringen von F-Gasen in der EU. Für nachgeschaltete Händler und Verbraucher bestanden bislang keine Beschränkungen. Nun müssen auch sie die Legalitätsanforderungen des EU-Rechts bei der weiteren Abgabe beachten und bei der Abgabe dokumentieren. Laut Bundesumweltministerium erleichtern die neuen Dokumentationspflichten es den Vollzugsbehörden, die gesamte Lieferkette zu überwachen. Die Novelle soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die F-Gase-Verordnung
Seit 2015 regelt die F-Gase-Verordnung der EU den Handel und die Verwendung von F-Gasen. Sie soll helfen, den Verbrauch klimaschädlicher teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) in der EU bis 2030 um 80 Prozent senken. F-Gase werden als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen sowie als Feuerlöschmittel eingesetzt. Seit Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung der EU muss jedes Unternehmen, das F-Gase in die EU einführen möchte, über eine ausreichende Quote verfügen. Außerhalb der EU ansässige Unternehmen müssen einen Alleinvertreter in der EU bevollmächtigen, um Quoten beantragen zu können. Von der Mengenbeschränkung und Quotierung erfasst sind HFKW in Gebinden sowie Füllmengen in importierten Geräten. Einige Anwendungen sind ausgenommen, beispielsweise die Verwendung von HFKW als Ausgangsstoff für die Produktion anderer Chemikalien.
HFKW werden hauptsächlich als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt. Klimaschonende Technologien zu ihrem Ersatz stehen zur Verfügung. Die F-Gas-Verordnung sieht deshalb vor, die Verkaufsmengen der HFKW in der EU bis 2030 auf gut ein Fünftel der Verkaufsmengen von 2015 zu senken. Hierfür wird die nach dem Quotensystem der EU-F-Gasverordnung jährlich in der EU zur Verfügung stehende Gesamtmenge an HFKW bis 2030 schrittweise reduziert und jährlich zwischen den Quoteninhabern in der EU aufgeteilt. Das Ziel: Durch die künstliche Verknappung soll der Preis für klimaschädliche HFKW in der EU steigen, sodass der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver wird. BMU / jb
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