Nach Paragraph 14 „Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen“ der seit 2007 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert der Gesetzgeber, dass Zentralheizungsanlagen in Gebäuden mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen auszustatten sind. Diese Einrichtungen müssen in Abhängigkeit von der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und der Zeit die Bereitstellung der Wärme sowie den Einsatz der elektrischen Antriebe koordinieren. Diese Forderung wird mit dem Einsatz eines zentralen Regelsystems erfüllt. Für eine effiziente Nutzung des eingesetzten Brennstoffes sollte jedoch die im Regelgerät werksseitig vorgegebene Grundeinstellung auf die jeweiligen Bedürfnisse und Gewohnheiten der Bewohner angepasst sein. Hierzu verfügen moderne Regelgeräte über Funktionen wie Heizkennlinie, Heizzeiten und Umstellung Sommer/Winterbetrieb. Im Folgenden werden die einzelnen Parameter und ihre Funktionen beschrieben.
Was sagt die Heizkennlinie aus?
Die Heizkennlinie beschreibt den Sollwert der Vorlauftemperatur in Abhängigkeit der Außentemperatur. Sie bezieht sich im Normalfall auf eine Raumsolltemperatur von 20°C, eine Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur von 15 Kelvin im Nennlastfall und auf einen konstanten Volumenstrom. Die Regelung berechnet für jede Außentemperatur in Bezug auf den Raumsollwert die Vorlauftemperatur, welche zur Beheizung der Wohnräume über Heizflächen nötig ist. Der Wärmeverlust der Räume über die Außenwände wird hierbei als lineare Temperaturdifferenz zwischen innen und außen angenommen. Fü ...
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