Ein wesentliches Projektziel ist die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen. Es erfolgt keine „Entmietung“ mit anschließender Neuvermietung zu höheren Preisen, sondern den Mietern werden während der Sanierung Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt. Wenn die Mieter aus ihren gestellten Ersatzwohnungen wieder zurückziehen, soll die Warmmiete zunächst nahezu wie zuvor sein. Nach drei bis vier Jahren soll sie niedriger ausfallen, als die bisherige Warmmiete mit der Teuerung der Fernwärme gewesen wäre. Möglich kann dies werden, da die Kosten der Sanierung mit der Einsparung an Heizenergie und der Einspeisevergütung des Stroms aus Photovoltaikanlagen kompensiert werden können. GLR
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