Das Adjektiv „klimaneutral“ ist heute fest in unserem Sprachgebrauch etabliert. Doch was bedeutet es? Eine allgemein anerkannte Definition existiert nicht. Klimaneutralität kann unterschiedlich verstanden werden. Gemeinsam haben alle Ansätze, dass sie die Emissionen klimaschädlicher Gase wie z. B. Kohlendioxid, Methan oder Lachgas betrachten. Da alle Gase ein unterschiedliches Treibhauspotenzial (engl. Global Warming Potential, GWP) besitzen, wird es auf das von CO₂ bezogen. Die Masse der bei der Herstellung eines Produkts, der Erbringung einer Dienstleistung oder der Erzeugung einer Kilowattstunde Strom emittierten Gase wird daher in CO₂-Äquivalenten angegeben, also z. B. 500 g CO₂-Äq je kW Strom.
Für eine vollständige Ökobilanzierung von Energieversorgungsanlagen müssen die in Zusammenhang mit der Herstellung, dem Betrieb und der Wartung sowie der Entsorgung entstehenden CO₂-Äq-Emissionen berücksichtigt werden. Die drei relevantesten Ansätze für die Definition von Klimaneutralität sind im Folgenden kurz beschrieben. Aus Gründen einer einfacheren Darstellung und einer besseren Verständlichkeit betrachten sie nur die aus dem Betrieb resultierenden CO₂-Äq-Emissionen.
Virtuelle Klimaneutralität: Die verursachten CO₂-Äq-Emissionen werden über Zertifikate oder andere Maßnahmen, z. B. das Pflanzen von Bäumen, kompensiert (Abb. 1).
Bilanzielle Klimaneutralität: Die verursachten CO₂-Äq-Emissionen werden ebenfalls kompensiert. Die Kompensation muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums, meist ein Jahr, erfolgen. Beispiel für ein Gebäude mit PV-Anlage, das Strom im Winterhalbjahr aus dem Netz bezieht und Strom im Sommerhalbjahr in das Netz einspeist: Je nach Strommenge und Hö ...
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