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Dämmung von Reihenhäusern auf Passivhausniveau

Hausanschluss — aber wie?

Reihenhäuser oder aneinandergereihte Gebäude eignen sich sehr gut für die Sanierung mit Passivhaus-Komponenten bis hin zum Passivhaus. Werden ganze Reihenhauszeilen zusammen saniert, kann mit überschaubarem Aufwand recht leicht der Passivhaus-Standard erreicht werden. Größtes Problem dabei ist wie bei allen energetischen Sanierungen der untere Gebäudeabschluss. Außerdem ist der Brandschutz an den Gebäudestößen nicht zu vernachlässigen. Wird jedoch nur ein einzelnes Gebäude einer Reihe saniert, ist die Sache schwieriger. Darf ein Einzelhaus in der Reihe von außen gedämmt werden? Zunächst ist – wie bei jeder anderen Sanierung auch – bei der Außendämmung zu klären, ob Mindest-Grenzabstände, Abstandsflächen, Baugrenzen bzw. Bau-Linien oder Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen dem außenseitigen Aufbringen einer Dämmung auf die Außenwände widersprechen und ob bei Aufsparrendämmung baurechtlich vorgegebene Höhen (z.B. B-Plan, Abstandsflächen) überschritten werden. Dies ist durch eine Bauvoranfrage oder Baugesuch zu klären. Außerdem könnte diese wesentliche Veränderung der Außenhaut und damit der Außenansicht eines einzelnen Reihenhauses bei sonst identischen Reihenhäusern auf Kritik stoßen. Zu klären ist im Vorfeld, ob es dazu Regelungen gibt, z.B. könnte ein Reihenhauskomplex gemäß Wohnungseigentumsgesetz geteilt sein. Dann wäre die Eigentümerversammlung mitspracheberechtigt (50 Prozent Zustimmung erforderlich). Es könnten auch Baulasten vorliegen, die Veränderungen rege ...

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