Kritisiert wird in der Diskussion vor allem der Fokus auf Wärmepumpen. Die sind neben Anschlüssen an ein Wärmenetz, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen und Solarthermie ohne weitere Nachweise erlaubt, wenn sie 65 Prozent Erneuerbare nutzen. Im Bestand sind außerdem Biomasse und Gasheizung auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff zulässig. Es gibt eher in der Kommunikation als im Gesetz selbst eine Festlegung auf Wärmepumpen.
Im Gesetzentwurf steht, dass im Bestand neben den Erfüllungsoptionen ohne Nachweisführung „jede andere Form der Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination der genannten Erfüllungsoptionen zulässig (ist). Hier ist dann ein rechnerischer Nachweis zu erbringen.“ Das heißt, Bedingung ist der Umstieg auf einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien. Austauschpflichten gibt es bisher nur für seht alte Heizungen, mit Ausnahmen für selbst nutzende Eigentümer.
Gleichzeitig sieht das Gesetz allerdings vor, den Wärmepumpenhochlauf konkret zu unterstützen und Wärmenetze weiter auszubauen. Auch in der bisherigen Förderstruktur gibt es einen Fokus auf Wärmepumpen und andere Heizungsanlagen mit Erneuerbaren, aber kleine vergleichbaren Maßnahmen für die Gebäudehülle. Die kann im Bestand eine Voraussetzung sein, dass Wärmepumpen effizient laufen.
Kritisiert wird auch, dass das Gesetz zu einer sozialen Schieflage führen könne. Zur Abfederung der Härten schlägt es bislang vor, „die Pflicht zum erneuerbaren Heizen mit passenden Fördermaßnahmen in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)“ zu begleiten und sozial zu flankieren. Die konkrete Ausgestaltung ist aber noch offen, vorgesehen war unter anderem eine Altersgrenze. Zum Mieterschutz sollen „die Investitionskosten für eine Wärmepumpe nur dann im Rahmen der Modernisierungsumlage umlagefähig sein, wenn die Wärmepumpe einen Wirkungsgrad von mindestens 2,5 erreicht. Anderenfalls können nur 50 Prozent der Investitionskosten umgelegt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für Vermietende, gleichzeitig in die Effizienz des Gebäudes zu investieren“, heißt es im Gesetz.
Die FPD spürt Rückenwind und will Nachbesserungen des Kabinettsentwurfs. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann erklärte gegenüber dem Handelsblatt, man habe sich mit der FDP nicht auf einen Termin für eine erste Lesung im Parlament in dieser Woche verständigen können. Für die FDP sei nicht der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes entscheidend, „sondern ob dieses Gesetz am Ende des Tages gut ist und funktioniert“, erklärte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai. Wenn er sich aber anschaue, „was jetzt auf dem Tisch liegt, dann ist das eine so große Baustelle, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass wir in dieser Sitzungswoche, geschweige denn vor der Sommerpause, ein Ergebnis erzielen können.“ Damit gerät der Zeitplan ins Wanken. Vorgesehen war eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Die ist zwar noch möglich, aber unwahrscheinlich.
Für die CDU schlägt Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei vor, „über die Bepreisung des CO2-Ausstoßes letztendlich mit einem marktwirtschaftlichen Anreizsystem dafür gesorgt wird, dass das eingesetzte Geld zu möglichst viel Klimaschutz führt. Und dass selbstverständlich dafür auch soziale Ausgleichsmechanismen greifen sollen.“ Eine Orientierung am CO2-Ausstoß forderte auch FDP-Vize Lukas Köhler.
Einwände gegen die Einschränkungen beim Heizen mit Holz kommen auch vom Handwerk. „Die Bedingungen für die Größe des Pufferspeichers, zusätzliche hohe Anforderungen an die Feinstaubemissionen sowie die ergänzende Anforderung der Kombination mit Solarthermie oder PV in Verbindung mit einer elektrischen Warmwasserbereitung verteuern die Holzheizung für alle Verbraucher und führen oftmals zu einem De-facto-Verbot. Im Neubau wird die Biomasse sogar ganz ausgeschlossen. Diese Vorgaben sind sachlich nicht nachvollziehbar und sollten gestrichen werden“, fordert ZVSHK-Präsident Michael Hilpert. pgl