Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Nutzung eines Teils des Sondervermögens für den Klimatransformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt, drohe zu einer schweren Zäsur für die Generationenaufgabe Klimaschutz zu werden, warnen Verbände aus dem Gebäudebereich. Ohnehin gälten die im KTF veranschlagten Mittel als mehrfach verbucht, da neben den ursprünglichen großen Programmen, wie der Förderung von Klimaschutz in Gebäudebestand und Unternehmen, zuletzt immer neue Ausgabenposten hinzugekommen seien, so das Bündnis.
Nachdem die Klimaziele insbesondere im Gebäudesektor in immer weitere Ferne rückten und die Sanierungsrate inzwischen auf unter ein Prozent im Jahr gesunken ist, benötigen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher dringend eine gesicherte Förderkulisse, um Planungssicherheit für Entscheidungen zu haben – gerade in der Bau- und Sanierungskrise.
Sonst drohten weitere Einbrüche, die nicht nur hunderttausende Arbeitsplätze in Handwerk, Bauindustrie und heimischer Produktion von Klimaschutzlösungen gefährden, sondern auch die Gesamtkonjunktur, warnen sie. Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen seien von Energiearmut bedroht., „Streichungen beim Klimaschutz bergen sozialen und gesellschaftlichen Sprengstoff“ heißt es in dem Brief an Bundeskanzler Scholz.
Für Hausbesitzende und Energieberatende sei es wichtig, möglichst schnell die für 2024 geltenden Förderbedingungen zu kennen – nur so ließen sich Energieeffizienzmaßnahmen sinnvoll planen, ergänzt Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH, eines Mitunterzeichner des Briefs. „Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, die neue BEG trotz aller Widrigkeiten schnell in trockene Tücher zu bringen und zu veröffentlichen.“ Außerdem sollte die Politik die nun gewonnene Zeit nutzen, um ein drohendes praktisches Problem auf den letzten Metern doch noch auszubügeln, fordert Bolln und ergänzt: „Sollte künftig, so wie angedacht, ein Förderantrag zu einer Einzelmaßnahme erst nach Beauftragung des Handwerks möglich werden, dürften viele Hausbesitzende zurückschrecken. Vor diesem Hintergrund wäre es ratsam, die bislang gängige Praxis „erst Förderzusage, dann Auftragsvergabe“ nicht auf den Kopf zu stellen.“ pgl