Auf der diesjährigen ISH in Frankfurt fanden am Stand des Gentner-Verlags verschiedene Expertentalks statt. GEB-Chefredakteur Joachim Berner sprach unter anderem mit Jan Karwatzki, Bereichsleiter für energieeffiziente Gebäude beim Öko-Zentrum NRW. GEB-Redakteur Markus Strehlitz zeichnete das Gespräch als Podcast-Episode auf.
Seit der Einführung des GEG gab es bereits mehrere Novellierungen. Besonders die Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben, sorgte für Verunsicherung. Karwatzki betont: „Das sind immer wieder Änderungen, die berücksichtigt werden müssen.“ Für viele Energieberater, Heizungsunternehmen und Eigenheimbesitzer seien diese Änderungen eine Herausforderung. Karwatzki sieht Vereinfachungsmöglichkeiten beim aktuellen GEG: „Da sind viele Dinge, die eigentlich wenig sinnvoll sind. Zum Beispiel das Thema Heizen mit Wasserstoff oder Heizen mit Strom, Direktheizungen.“ Zudem weist er darauf hin, dass eine zukünftige Novelle des GEG die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) berücksichtigen muss.

Alisia Romeo
Wärmeplanung bietet Chance für Energieberater
Ein weiteres Thema des Expertentalks war die kommunale Wärmeplanung. Karwatzki erkennt darin eine neue Aufgabe für Energieberater als Förderberater bei der Wärmeplanung: „Wir haben im Öko-Zentrum NRW jetzt einen Lehrgang aufgelegt. Wir vermitteln das Wissen, was man haben muss, um in die Wärmeplanung einzusteigen. Da sind bisher leider weniger Energieberaterinnen und Energieberater dabei, sondern hauptsächlich Mitarbeitende von Kommunen und Energieversorgern.“ Für ihn steht fest: „Wir brauchen am Markt dringend mehr Anbieter, die das machen."
Diese EU-Vorgaben muss Deutschland erfüllen
Die EU-Gebäuderichtlinie bestehe seit über 20 Jahren, und ihre Änderungen müssten laufend von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, erklärte Karwatzki im Gespräch. Eine Neufassung trat im Mai 2024 in Kraft. Die Umsetzung in Deutschland muss bis Mai 2026 erfolgen. Das bringe umfangreiche Neuerungen mit sich. Besonders wichtig seien die Neuerungen für Bestandsgebäude, insbesondere die Mindestanforderungen an die energetische Sanierung (MEPS). Für Wohngebäude gelte diese Sanierungspflicht nicht. Es gibt jedoch ein Einsparziel für den gesamten Gebäudebestand bis 2030. Für Nichtwohngebäude wird es ab 2026 Sanierungspflichten für die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Gebäude geben, die bis 2033 auf 26 Prozent ausgeweitet werden. „Diese Grenze, wo diese schlechtesten 16 Prozent sich abgrenzen, die muss der Bund definieren“, ergänzte Karwatzki.

Öko-Zentrum NRW
Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Richtlinie sei die verpflichtende Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment, LCA) für Neubauten. Ab 2028 müssen Neubauten mit einer Fläche über 1.000 Quadratmetern eine LCA durchführen, ab 2030 gilt diese Pflicht für alle Neubauten. Karwatzki appellierte an alle Energieberatenden: „Jeder, der sich auch in den nächsten Jahren noch mit energetischen Nachweisen beschäftigen will, muss sich eigentlich in diese Ökobilanzierung einarbeiten.“ ar
Wie es im Gespräch zum Thema Förderpolitik und BEG weitergeht, erfahren Sie in der ganzen Podcast-Episode #34. Hören Sie hier gerne rein: