Bereits in der Vergangenheit hat sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) wiederholt gegen eine pauschale Anrechnung von Solarthermie über eine Mindest-Kollektorfläche ausgesprochen. Nun muss er es wieder tun. Die in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgegebenen 0,07 Quadratmeter Aperturfläche bei Flachkollektoren beziehungsweise 0,056 Quadratmeter Aperturfläche bei Vakuumröhrenkollektoren treffen zwar in schlecht gedämmten Gebäuden in etwa zu, um 15 Prozent solaren Deckungsanteil zu erreichen, wie ihn das GEG als Erfüllungsoption festlegt. Berechnungen des Verbands und Erfahrungen aus der Praxis belegen aber, dass beim Einsatz hochwertiger und leistungsstarker Solarkollektoren in gut gedämmten Häusern mit derart kleinen Kollektorflächen sogar 40 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden können. Die Systeme wären also überdimensioniert und damit teurer als nötig.
GEG-Entwurf stellt Solarthermie schlechter
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig kritisiert zudem, dass für solare Deckungsraten oberhalb von 15 Prozent teils bürokratische und teure Nachweisverfahren nach DIN 18599 eingefordert werden: „Bleibt es dabei, müssen beim Einsatz millionenfach bewährter Solaranlagen zur Heizungsunterstützung künftig in der Regel Energieberater hinzugezogen werden.“ Das sei unverhältnismäßig und führe zu einer Schlechterstellung der Solarthermie gegenüber anderen EE-Technologien wie der Wärmepumpe.
Branchenverband sieht Solarthermie benachteiligt
Der Branchenverband bemängelt am GEG-Entwurf außerdem die Herabsetzung der maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro. Sie sollten mindestens 45.000 Euro betragen, um auch den Einsatz klimafreundlicher Hybridsysteme wie zum Beispiel die Kombination von Wärmepumpe und Solarthermieanlage anzureizen. Außerdem sieht der Verband erneuerbare Energien benachteiligt, weil neue Gasheizungen bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung noch eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zu 15 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent Biogas nutzen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sei es aber nicht zulässig, diese Wärme statt aus Biogas vollständig oder anteilig aus Solarthermie zu erzeugen. „Technologieoffenheit sieht anders aus“, kritisiert Körnig. Quelle: BSW / jb