Schon im vergangenen November hatte FDP-Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler weitere Einschränkungen bei der Solarvergütung gefordert. Da war vom Deutschen Bundestag die für den Jahreswechsel beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch gar nicht in Kraft. Auf Regierungsantrag und mit zahlreichen Detailänderungen beschloss der Bundestag Ende März erneut Änderungen, die zum 1. April in Kraft treten sollen. Der Bundesrat berät darüber erst am 11. Mai und könnte das Verfahren verzögern oder stoppen. Was Beobachter aber für unwahrscheinlich halten, denn unionsregierte Länder wurden schon zuvor in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Hierzu finden sich dann aktuelle Informationen unter
http://www.photovoltaikratgeber.info
in der Rubrik „Update“.
Da es mit Vergütungskürzungen allein bisher nicht gelang, den Photovoltaikausbau von zuletzt mehr als sieben Gigawatt jährlich installierter Leistung auf das von der Regierung gewünschte Maß von drei Gigawatt zu reduzieren, wurden ins Gesetz weitere technische und organisatorische Hürden eingebaut, um für Anlagenbetreiber den Bau und Betrieb neuer Anlagen weniger attraktiv, teurer und aufwendiger zu machen.
Technische Vorgaben
Schon mehr als 4 % des deutschen Stromverbrauchs werden in diesem Jahr von der Sonne gedeckt. Die hohe Photovoltaikleistung von weit über einer Million Einspeisern ins hiesige Stromnetz macht es nötig, dass in Zukunft immer mehr Anlagen dazu beitragen, Spannung und Frequenz zu stabilisieren (Netzmanagement).
Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetzesfassung regelt deshalb nicht nur die Vergütungss ...
Weitere Einschränkungen bei der Solarvergütung