Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um sich in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzutragen?
Für die Eintragung gelten die Anforderungen des Regelhefts (s. Infokasten) an die Grund- und Zusatzqualifikation. Der Nachweis der Zusatzqualifikation kann auch über besondere Sachkunde geführt werden z.B. durch verantwortliche Lehrtätigkeit an Hochschulen oder als Referenten an anderen Institutionen, sofern sie den in der Anlage 2 des Regelhefts und Anlage 3 der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratungsförderung beschriebenen Inhalt des Weiterbildungskatalogs lehren.
Warum muss man der dena nochmal Unterlagen zur eigenen Qualifikation zusenden, wenn bereits die Antragsberechtigung des BAFA vorliegt?
Eine gültige Antragsberechtigung als Vor-Ort-Berater (BAFA) ist Voraussetzung für den Eintrag als Energieeffizienz-Experte für die „Vor-Ort-Beratung (BAFA)“. Dazu ist eine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung an die dena beim BAFA notwendig. Die Zustimmung kann über ein elektronisches Formular unter
http://www.bafa.de
erteilt werden. Aus Datenschutzgründen übermittelt das BAFA der dena keine Daten außer dem Namen und der Nummer. Deshalb müssen Experten noch weitere Informationen wie z.B. Aus- und Weiterbildung eintragen.
Was ist zu tun, wenn man sich angemeldet hat und die BAFA-Beraternummer nicht akzeptiert wird?
Damit das System die BAFA-Beraternummer erkennt, muss der Experte dem BAFA die Erlaubnis erteilen, seine Daten an die dena zu übertragen. Der Datenabgleich dauert ungefähr 24 Stunden, danach kann man mit der Antragsbearbeitung fortfahren. Ein weiterer Grun ...
Häufige Fragen zur Energieeffizienz-Expertenliste