Die Bundesregierung hat im Dezember die zweite Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Die Änderungen an den Förderrichtlinien treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Doch bei der Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen − genauer Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen mit Direktverdampfung in Split- und VRF-Ausführung − sind im Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) einzelne Aspekte unklar geblieben. Das beklagt der Fachverband Gebäude-Klima. Er befürchtet, dass die Situation zu Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Anerkennung der Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen im Wohnbereich und für die Förderung aller Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden führt. Das Problem: Die BEG fordert einen Nachweis über die Jahresarbeitszahl, der für die erwähnten Wärmepumpen beziehungsweise Anwendungen nicht erbracht werden kann.
BAFA arbeitet an Antworten zur Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen
Die offenen Fragen will das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit einer FAQ-Liste klären. Doch ist noch unklar, wann es seine Antworten veröffentlicht. Deshalb hat der FGK seinerseits Empfehlungen veröffentlicht, um Planer:innen und Installateur:innen im Zeitraum vom Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinien bis zur Veröffentlichung der FAQ zu unterstützen. Sie betreffen den Nachweis über die Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 Blatt 1, den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und die Anforderungen an die Netzdienlichkeit. Sie finden die „Hinweise des FGK zu Förderungen von Luft-Luft-Wärmepumpen nach BEG EM ab 1. Januar 2023“ auf der Internetseite www.fgk.de im Menüpunkt „Dokumente / Literatur“. Quelle: FGK / jb
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