Wer aktuell in Nordrhein-Westfalen baut oder saniert, kann einen Landeszuschuss für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung beantragen. Für einheitszentrale Lüftungsanlagen gibt es im Programm progres.NRW bis zu 1.000 Euro im Neubau und bis zu 2.000 Euro bei Sanierungen, für dezentrale Lüftungsgeräte bis zu 1.000 Euro je Wohneinheit. Die Fördergelder lassen sich zusätzlich zum Förderprogramm des Bundes nutzen, so dass Bauherren einen Großteil der Investitionskosten wieder zurückbekommen können. „Eine gute Maßnahme. Noch besser wäre natürlich eine bundesweit einheitliche Förderwelt, die die Wohnraumlüftung angemessen berücksichtigt“, findet Martin Schütte, Objektmanager West beim Lüftungshersteller Pluggit. Er rät Interessenten bei der Beantragung jedoch zur Eile: Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2023 gestellt werden, Projekte bis zum 30. Juni 2024 umgesetzt sein.
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung senken Heizkosten
Der Bund fördert zwar ebenfalls Lüftungstechnik, doch steht sie nach Meinung von Schütte momentan weit unten auf der Prioritätenliste. Im Förderkatalog des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werde sie unter dem unscheinbaren Punkt „Anlagentechnik“ geführt und daher häufig übersehen. „Dabei ist die Relevanz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bei der Erreichung der Klimaziele deutlich belegt“, betont der Lüftungsexperte. Erst kürzlich habe eine Kurzstudie des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung in Dresden gezeigt, dass Wohnraumlüftungen fünf Prozent der bis 2030 anvisierten CO2-Einsparungen übernehmen könnten, würden zehn Prozent aller Wohnungen mit ihnen ausgestattet. Ein weiterer Vorteil von Wohnraumlüftungen: Sie helfen mit Wärmerückgewinnung zusätzlich Heizkosten sparen. Wohnraumlüftungen, so die Studie, sollten somit auf eine Stufe mit erneuerbaren Energien gestellt werden. Quelle: Pluggit / jb
Nachtrag vom 19.07.2023: NRW hat die Fristen seines Förderprogramms progres.nrw verlängert. Anträge können nun bis 30. Juni 2024 gestellt werden. Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg weist darauf hin, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden. Projekte müssen nach Bewilligung innerhalb von zwölf Monaten realisiert werden, um als förderfähig zu gelten. Ein Antrag auf eine Fristverlängerung für sechs bis zwölf Monate kann sechs Wochen vor Fristablauf gestellt werden.