Die von Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesverteidigungsministerin und Vorsitzende der CDU Deutschlands, und Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am 11. August 2019 ohne eigene Mandate im Klimakabinett in die Waagschale geworfene Abwrackprämie für Öl-Heizungen hat in Kombination mit ohnehin geplanten Maßnahmen bei der Förderung der Heizungsmodernisierung zur Novelle der „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ mit attraktiven Förderkonditionen geführt (Marktanreizprogramm, MAP, www.bit.ly/map2020_volltext).
Ganz allgemein werden (wie bisher) Anlagen gefördert, die dazu bestimmt sind, Wärme oder Kälte für Gebäude bereitzustellen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- bzw. Kühlsystem installiert ist (Gebäudebestand), das ersetzt oder unterstützt werden soll. In bestimmten Fällen werden auch Anlagen in Neubauten gefördert.
Weiterhin nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen. Von der Förderung ausgeschlossen sind außerdem Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen); Ausnahmen sind jedoch bei den Tatbeständen, die für eine Förderung im Neubau zugelassen sind, möglich. Energieerzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten können, können keine Förderung erhalten; ausgenommen sind hie ...
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