Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern mithilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die eine Genossenschaftswohnung selbst nutzen wollen.
Die Zinsen der KfW-Kredite, die bisher 1,5 Prozent unter dem durchschnittlichen Marktniveau lagen, werden nun auf zwei Prozent unter Marktzins angehoben. Darüber hinaus gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 % der Kreditsumme. Insgesamt sind Kreditförderungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und damit Ersparnisse bis 35.000 Euro gegenüber der Hausbank möglich.
Drei Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft
Am 4. Oktober 2022 ist das Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestartet. Es handelt sich um eine Kreditförderung. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (15 Prozent Tilgungszuschuss). Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft. Quelle: BMWSB / jb
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